Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mittküche
DIE MITTKÜCHE –
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 01.03.2014
1. Präambel
1.1. Die Mittküche ist eine Platform, die Crowdsourcing und Coworking in der Gastronomie fördert und mit den Nutzern (genderneutral genannt: den Mittköchen) eine Gemeinschaft bildet, die die Förderung eigener Kapazitäten, fachliche Fortbildung und gemeinschaftliche Zusammenarbeit zum Ziel hat.
1.2. Die Mittküche unterstützt Gründer in der sorgfältigen Gründung eines gastronomischen Gewerbes unter Einhaltung der Vorschriften und Gesetze.
1.3. Die Mittküche steht für besseres Essen, ausgeprägte Ernährungsvarianten, und hygienische Zubereitung.
1.4. Die Einrichtungen der Mittküche, zwei voll abgenommene Gastronomieküchen eine Eventlocation und ein Seminarraum können jeweils in Schichten gemietet werden.
2. Geltungsbereich; allgemeine Pflichten des Mieters
2.1. Die Mittküche, Inh. Johannes Mauch, Lausitzer Platz 3, 10997 Berlin (nachfolgend „Mittküche“ oder „wir“) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB").
2.2. Alle Angaben, die unsere Nutzer (nachfolgend auch „Sie“ und auf den Website auch „Du“) im Bestellprozess machen, müssen aktuell und wahrheitsgemäß sein. Ihr Passwort dürfen Sie nicht an Dritte weitergeben; Sie müssen es für Unberechtigte unzugänglich sicher verwahren und uns ein Abhandenkommen oder eine Weitergabe unverzüglich in Textform anzeigen.
3. Vertragsschluss
3.1. Mit dem Absenden des auf unserer Website www.mittkueche.de, deren Subdomains und auf verlinkten Kalenderseiten bereitgestellten Buchungsformulars geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, den Vertrag mit Ihnen zu schließen. Die Bestellung nehmen Sie vor, indem Sie sämtliche Angaben während des Bestellprozesses eingegeben haben und anschließend das Bestellformular durch Betätigen des Buttons "Kostenpflichtig bestellen" an uns versenden. Alternativ können Sie ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss an uns per E-Mail, SMS oder Telefon abgeben. Nach Eingang Ihrer Buchung erhalten Sie zunächst eine automatische Buchungsbestätigung mit den Details Ihrer Bestellung. Nach Zahlungseingang und Bearbeitung Ihrer Buchung erhalten Sie dann von uns eine Auftragsbestätigung. Ein Vertrag zwischen Ihnen und der Mittküche kommt mit Zugang dieser Auftragsbestätigung bzw. mit der Nutzung der Einrichtung zustande. Sollten wir Ihre Buchung nicht annehmen können, dann informieren wir Sie entsprechend und, sollten Sie bereits bezahlt haben, zahlen Ihnen Ihr Geld zurück.
3.2. Die Mittküche kann den Vertragsabschluss jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern. Erst mit der Annahme des Angebots entsteht ein Anspruch auf Nutzung der Mittküche.
4. Widerrufsrecht
4.1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Die Mittküche, Inh. Johannes Mauch Lausitzer Platz 3 10997 Berlin e-Mail: info@mittkueche.de
4.2. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
4.3. Besondere Hinweise: Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Ende der Widerrufserklärung Stornierung der Buchung
5. Stornierung der Buchung/des Vertrages
5.1. Der Mieter ist jederzeit zur Kündigung berechtigt
5.2. Kündigt bzw. storniert der Mieter eine Buchung oder einen Vertrag, so hat die Mittküche Anspruch auf die vereinbarte Vergütung wie folgt:
5.3. Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 30 Tage vor Veranstaltung storniert, behält die Mittküche sich die Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe von mindestens 25 Euro vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt: bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Vergütung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vergütung danach 100 % der Vergütung
5.4. Die Entschädigung für die Stornierung entfällt, wenn der Nutzer eine Ersatznutzer / Ersatzteilnehmer gefunden hat. In diesem Fall werden ausschließlich Bearbeitungsgebühren von € 10.00 erhoben.
5.5. zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene Kosten.
5.6. Unbeschadet voranstehender Regelung kann die Mittküche Waren, Materialien und Personaldienstleistungen, die speziell für die betroffene Veranstaltung geordert wurden und die Die Mittküche nicht anderweitig einsetzen kann, dem Mieter in Rechnung stellen.
5.7. Übt der Mieter sein Rücktrittsrecht nicht aus, so bleibt der Vertrag wirksam mit der Folge, dass der Mieter die vereinbarte Gegenleistung in vollem Umfang auch dann zu entrichten hat, wenn er die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
5.8. Die Mittküche ist auch berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wenn höhere Gewalt, Arbeitskämpfe (Aussperrung und Streik), durch die nicht nur eine Leistungsverzögerung eintritt, oder andere von Die Mittküche nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, ist Die Mittküche zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei berechtigtem Rücktritt hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz.
6. Nutzung der Gewerbeimmobilie
6.1. Sie mieten von uns eine leere und nach geltender Hygieneverordnung gereinigte Gastronomieküche und/oder Eventlocation und geben diese nach Nutzung leer und nach geltender Hygieneverordnung gereinigt zurück.
6.2. Derzeit ist der Ablauf zur Nutzung der Mittküche auf der Basis einer Übergabe und Einweisens zum Nutzungsbeginn. Hierfür bekommen Sie ein Abnahmeprotokoll, das Sie ausfüllen und unterzeichnen oder online ausfüllen und absenden. Mit Unterzeichnung oder elektronischer Versendung sind Sie vor dem Veterinär- und Gesundheitsamt verantwortlich für den Reinigungsstand der von Ihnen gebuchten Leistung in der Einrichtung. Zum Ablauf der Nutzungsdauer wird eine Abnahme durchgeführt und mittels Sichtkontrolle geprüft. Diese Sichtkontrolle entbindet Sie nicht aus der Haftung gegenüber Dritten für eventuelle Folgen aus /unsachgemäßer Reinigung oder Nutzung der gastronomischen Einrichtungen.
6.3. Es gelten die Reinigungsregeln.
6.4. Die Öffnung/Schließung und Einweisung erfolgt durch von uns beauftragte Personen.
6.5. Wir behalten uns vor, eine Nutzung abzulehnen, wenn Hinweise auf eine unsachgemäße Nutzung hindeuten, Zahlungen nicht zum Nutzungstag vorliegen oder der Mieter mangelnde Bonität aufweist.
6.6. Sie tragen die Verantwortung und treffen entsprechende Vorkehrungen inkl. entsprechender Instruktionen an uns, damit Ihre Nutzung ordnungsgemäß und terminlich zum Buchungstermin durchgeführt werden kann.
6.7. Sollten Sie am Buchungstermin verhindert sein, oder mehr als 30 Minuten zu spät kommen können wir Ihnen die Buchung trotzdem in Rechnung stellen. Wir werden dann versuchen, Sie unter der von Ihnen hinterlegten Telefonnummer zu erreichen um ein späteres Treffen zur Übergabe zu organisieren. Haben Sie sich dafür entschieden, dass wir die Übergabe auf später verschieben, willigen Sie auf Mehrkosten durch erneute Übergabe und eine eventuelle Verlängerung der Buchungsdauer ein.
6.8. Wir bemühen uns, all Ihren Buchungswünschen nach bestem Wissen und Gewissen zu entsprechen, können aber keine Garantie dafür übernehmen, dass Ihre angestrebte Gerätenutzung auch am Tag der Buchung möglich ist. Wir haften nicht für den Ausfall defekter Geräte oder Entscheidungen des Geräteeigners, die einer Nutzung durch Sie entgegenstehen.
6.9. Eventuelle überschneidende Nutzungsinteressen mehrerer Parteien in der Mittküche sind in Eigenorganisation zu lösen. Die Küche wird leer vermietet und eine Gerätenutzung wird angestrebt, ist aber nicht Gegenstand unseres Vertrages.
6.10. Während der Nutzung behalten wir uns den Zutritt zur den Einrichtungen vor. Den Anweisungen des Mittküche-Personals ist Folge zu leisten.
7. Mietweise Überlassung
7.1. Alle von der Mittküche bereitgestellten Räumlichkeiten, Maschinen, Materialien und Gegenstände stehen und bleiben im Eigentum der Mittküche oder des Vertragspartners der Mittküche und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.
7.2. Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände (z.B. Küchenmaschinen, Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche und dergleichen), hat der Mieter pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung wieder einzuräumen. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Mieter vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten (bei Beschädigungen) bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten (bei Zerstörung oder Verlust) zu leisten.
7.3. Eine Mitnahme von Gegenständen aus den Einrichtungen der Mittküche ist unzulässig und führt zum Verlust der Kaution.
7.4. Beanstandungen des Mieters wegen Mängeln oder Mengenabweichungen von durch die Mittküche zur Verfügung gestellten Einrichtungen (Maschinen,Mobiliar etc.) sind unverzüglich gegenüber der Mittküche anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten die Leistungen der Mittküche als genehmigt. Bei Mängeln der von der Mittküche zur Verfügung gestellten Einrichtungen wird Die Mittküche den betroffenen Gegenstand nach eigener Wahl nachbessern, wobei mehrere Nachbesserungsversuche zulässig sind. Werden die Nachbesserungen nicht in angemessener Zeit durchgeführt, so kann der Mieter die Herabsetzung der Vergütung verlangen und, wenn die Veranstaltung wesentlich beeinträchtigt ist, vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
8. Gewährleistung
8.1. Ist die Einrichtung in mangelhaftem Zustand, sind wir zunächst zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) berechtigt. Wird die Nacherfüllung in angemessener Frist nicht erbracht oder verweigert, so können Sie bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Nutzungsvertrag zurücktreten, eine dem Mangel angemessene Herabsetzung des Mietpreises (Minderung) oder Schadenersatz verlangen.
8.2. In den gastronomischen Einrichtungen befindliche Maschinen, und deren Funktion sind von einer Gewährleistung ausgeschlossen, außer die Gerätenutzung ist explizit gebucht.
9. Einweisung
9.1. Neue Nutzer benötigen eine kostenpflichtige Einweisung der Einrichtungen und Geräte. Ein Einweisungsprotokoll wird erstellt, auf dem der Nutzer Einweisungsinhalte bestätigt. Nur Einrichtungen oder Geräte, für die eine Einweisung gegengezeichnet wurde, sind zur Nutzung freigegeben.
9.2. Nach einer Einweisung in die Gerätschaften wird eine korrekte Nutzung vorausgesetzt. Eine Einweisung findet einmalig statt, oder bei Neuanschaffung von zusätzlichen Geräten. Danach antworten wir natürlich jederzeit gerne auf Fragen zur Bedienung, Wartung oder Reinigung.
10. Abnahme
10.1. Die Abnahme bzw. Übergabe erfolgt regelmäßig förmlich und unverzüglich nach Leistungserbringung. Der Mieter verpflichtet sich, am Abnahmetermin selbst teilzunehmen oder sich von einem entsprechend bevollmächtigten Beauftragten vertreten zu lassen. Insoweit wird ausdrücklich anerkannt, dass auch ein Abnahmetermin anschließend an die Nutzung nicht unangemessen ist.
10.2. Die Abnahme erfolgt immer mit der von uns eingewiesenen Person.
11. Reinigungsregeln
11.1. Sollten mehrere Parteien gleichzeitig die Einrichtung nutzen, so ist jeder ausschließlich für seinen zugewiesenen Bereich verantwortlich. Ausgenommen davon sind die feuchte Reinigung der Fußböden, die Reinigung der Bodenabläufe, der Spülküche und die Entsorgung gemeinsam genutzter Mülleimer. Diese Tätigkeiten übernimmt automatisch die letzte in der Einrichtung verbleibende Partei.
12. Preise und Fälligkeit
12.1. Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.
12.2. Die Forderungen von der Mittküche sind, unbeschadet eines gesetzlichen Widerrufsrechts, sofort fällig.
12.3. Sie können per Überweisung bezahlen. Alle Zahlungen werden in Euro abgewickelt. Alle Zahlungen bitte an: Die Mittküche Inh. Johannes Mauch DAB Bank, IBAN: DE28701204008349550007 BIC: DEBBDEMMXXX. Für eine Zuordnung erbitten wir eine Angabe im Verwendungszweck von ID und Buchungstermin.
12.4. Die Miete ist vor einem Buchungstermin bereits der Mittküche gutzuschreiben, ausschlaggebend hierfür ist der Zahlungseingang bei der Mittküche. Bei kurzfristigen Buchungen kürzer als vier Tage vor Nutzungstermin wird die Miete in bar zum Buchungstermin fällig.
12.5. Preise für die identische Leistung können variieren. Eine Preisgestaltung erfolgt nach Preisregeln zu Mehrfachbelegung, Art der Leistung und Buchungszeit und es gilt jeweils der angezeigte Tagespreis.
12.6. Gelieferte Waren bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung in unserem Eigentum.
12.7. Eine vorzeitige Rückgabe oder Abnahme der Einrichtung mindert nicht den Preis.
13. Leistung zum Mietpreis
13.1. Die Energiekosten Strom und Gas, Wasser sowie die Müllgebühren sind bereits im Mietpreis inbegriffen; Wir erwarten einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen.
13.2. Endreinigung, Lagermöglichkeiten und Kühlschrank zur Dauernutzung können extra gebucht werden, Preise und Verfügbarkeit auf Anfrage.
14. Kaution
14.1. Mit Vertragsschluss wird eine Kaution in Höhe von 300 € fällig, falls nicht anderweitig vereinbart. Diese Kaution kann längerfristig bei der Mittküche verbleiben und wird ab dem dritten Monat nach Einzahlung mit jeweils 0,05 % Jahreszins verzinst.
14.2. Die Kaution ist vor einem Buchungstermin bereits der Mittküche gutzuschrieben, ausschlaggebend hierfür ist der Zahlungseingang bei der Mittküche. Bei kurzfristigen Buchungen kürzer als vier Tage vor Nutzungstermin wird die Kaution in bar zum Buchungstermin fällig.
14.3. Zu Vertragsende, frühestens zwei Tage nach Nutzung der Einrichtung, wird die Kaution auf ein vom Mieter zu nennendes Bankkonto rücküberwiesen, insofern der Mieter den Verpflichtungen, Zahlungsaufforderungen und eventuellen Schadensregulierungen nachgekommen ist.
14.4. Es ist üblich, dass während der Nutzung entstehende zusätzliche Leistungen mit der Rückzahlung der Kaution verrechnet werden und lediglich der Differenzbetrag überwiesen wird. Sollten Sie dies nicht wünschen, bitten wir um Hinweis.
14.5. Eine Einbehaltung der Kaution erfolgt bei grob fahrlässigen Verstößen gegen die Hausordnung, bei offenen Forderungen und bei Mitnahme von Gegenständen aus der Einrichtung, unabhängig von deren Wert.
15. Informationen zur Hygienevorschriften und Gesundheit
15.1. Die Gastronomieküchen werden nach einem HACCP Konzept betrieben, das Bereiche in rein und unrein aufteilt und mehrere Kontrollpunkte beinhaltet. Mit Einweisung verpflichtet sich der Mieter zur Einhaltung der HACCP Vorgaben der Einrichtung. Eine Reinigungskontrolle ist mittels des Abnahmeprotokolls durch den Mieter durchzuführen. Sollte der Mieter ein Abnahmeprotokoll nicht innerhalb eines Tages nach Nutzung zur Verfügung stellen, so kostet die ersatzweise Erstellung durch die Mittküche 20 Euro.
15.2. Sollten Sie oder ein Mitarbeiter an ansteckenden Krankheiten leiden, oder sollte es ansonsten bei Ihnen gesundheitliche Bedenken geben, so sollten Sie von einer Nutzung der Gastronomischen Einrichtungen absehen.
16. Anforderungen an Mieter
16.1. Mindestanforderung an den Mieter, dessen Angestellte oder beauftragte Mitarbeiter ist ein Mindestalter von 16 Jahren und körperlicher Gesundheit.
16.2. Der Mieter verpflichtet sich, von ihm beauftragte Dritte auf gesetzliche Zulassung für die Herstellung von Lebensmitteln eigenständig zu prüfen und nur befugten Personen den Zugang zu ermöglichen.
16.3. Während der Vertragsdauer hat der Mieter das Recht, die Einrichtung nach seinen Bedürfnissen zu nutzen, insofern diese den gesetzlichen Richtlinien für Lebensmittelhygiene, den Anweisungen des gesundheitsamtlichen Vertreters für das Objekt und den technischen Vorgaben für die Geräte entsprechen. Die Einrichtung darf ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck genutzt werden. Für darüber hinausgehende oder andere Nutzungen ist vorher das Einverständnis der Mittküche einzuholen.
16.4. Grundsätzlich verbotene Nutzungen der Mittküche sind:
16.5. Das Mitbringen von Haustieren.
16.6. Die Verwendung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, die über die üblichen Küchenwerkstoffe hinausgehen.
16.7. Die Weitervermietung.
16.8. Rauchen, Alkohol- oder Drogengenuss auf dem Gelände und insbesondere innerhalb der Einrichtung. Eine Nutzung der Küchen oder Geräte unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
17. Vertragslaufzeit, Kündigung, automatische Verlängerung
17.1. Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Konfigurationen der Mittküche zu buchen, sowie zusätzliche Dienstleistungen und Arbeitsmaterialien nach gesondertem Angebot. Grundsätzlich sind Miete und Kaution vorab bei der Buchung zu bezahlen, wohingegen zusätzliche Leistungen bis zu einem Wert von 150 Euro im Nachgang mit der Kaution verrechnet werden können.
17.2. Bei Angebotsvarianten mit einer festen Anzahl vereinbarten Buchungen endet der Vertrag danach, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
17.3. Bei Geschäftsaufgabe der Mittküche enden alle geschlossenen Verträge. Erstattungsfähig bleiben nur Leistungen die auf nicht erfüllbare Buchungen zurückzuführen sind.
18. Haftung
18.1. Eine Haftung von Die Mittküche richtet sich ausschließlich nach den Ziffern 18.2 bis 18.5. Die folgenden Haftungsbestimmungen gelten dabei für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund.
18.2. Die Mittküche haftet ihren Mieter für Schäden unbegrenzt, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung der Mittküche oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von Die Mittküche zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
18.3. Soweit nicht Ziffer 18.2 eingreift, haftet Die Mittküche bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der Ziffer 18.2 begrenzt auf die Höhe des vom Mieter zu entrichteten Entgelts.
18.4. Ansprüche des Mieters, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Mieters, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
18.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
18.6. Mieter haften für alle im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtung anfallende Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die wir in Anspruch genommen werden.
18.7. Ist der Mieter Vermittler bzw. Organisator eines Dritten („Auftraggeber“), so haften beide gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag. Der Vermittler/Organisator erklärt mit seiner Unterschrift unter das Angebot der Mittküche, hierzu von seinem Auftraggeber ermächtigt zu sein. Vertragspartner und Mieter der Mittküche und damit Rechnungsadressat ist zunächst der Vermittler/Organisator.
18.8. Der Mieter haftet (u.a. nach § 837 BGB) für sämtliche Schäden gegenüber uns und gegenüber Dritten, die durch ihn, oder die durch die von ihm beauftragten oder mitgebrachten Personen in der Mittküche entstehen.
18.9. Der Mieter kann sich nicht auf § 831 BGB Abs. 1 Nr. 2 (Ausschluss der Haftung für den Verrichtungsgehilfen) berufen. Die Ersatzpflicht umfasst auch Schäden, die anderen Personen entstehen, welche durch den Mieter in die Mittküche kommen. Bei derartigen Ansprüchen Dritter hat sich der Mieter mit dem Geschädigten unmittelbar auseinander zu setzen, die Prozessführung zu übernehmen und wenn möglich, die Mittküche, sowie ggf. andere Nutzer der Mittküche von allen Ansprüchen freizuhalten.
19. Schlussbestimmungen
19.1. Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schriftform erforderlich ist, wird diese durch die Textform gewahrt.
19.2. Der Mieter darf nur mit rechtskräftigen oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Eine Abtretung von Forderungen des Mieters gegen der Mittküche ist nicht gestattet.
19.3. Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Mieters werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Mieters nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder die Mittküche die Leistungen widerspruchslos erbringt.
19.4. Erfüllungsort ist der Sitz der Mittküche. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Mittküche. Bei Nichtkaufleuten bestimmt sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahe kommt.
20. Zusätzliche Vertragsbedingungen für Schulungsangebote und Seminare
20.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anmeldungen oder Buchungen, die über Mittküche-Onlineplattformen durchgeführt werden.
21. Anmeldung/Buchung
21.1. Die Anmeldung/Buchung kann nur online gemacht werden. Die Anmeldung/Buchung ist verbindlich. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung per Email. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Eingänge der Anmeldungen vergeben. Jeder Teilnehmer erhält eine Woche vor Beginn eine elektronische Bestätigung, ob der Anlass - bezüglich Teilnehmerzahl - durchgeführt werden kann.
22. Zur Organisation
22.1. Die Mittküche - nachstehend Anbieter genannt - behält sich vor, Datum oder Zeiten zu verschieben, oder, im Falle zu geringer Anmeldungen, einen Anlass zu annullieren. In diesem Fall werden die Teilnehmer binnen angemessener Frist per Email informiert. Alle bereits getätigten Zahlungen werden rückerstattet. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.
23. Stornierung oder Abmeldung
23.1. Eine Abmeldung durch den Teilnehmer muss schriftlich oder per Email erfolgen und es werden folgende Gebühren verrechnet: - bis 30 Tage vor Kursbeginn – 0% der Kursgebühren, € 10.00 Bearbeitungsgebühren - bis 7 Tage vor Kursbeginn – 50% der Kursgebühren - 6 Tage oder weniger vor Kursbeginn – 100% der Kursgebühren
24. Versäumte Teile eines Anlasses
24.1. Versäumte Teile eines Anlasses können grundsätzlich nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine anteilsmäßigen Rückerstattungen der Kurskosten aufgrund von versäumten Teilen eines Anlasses möglich.
25. Versicherung
25.1. Der Versicherungsschutz während des Anlasses ist Sache der Teilnehmerin / des Teilnehmers. Für alle vom Anbieter durchgeführten Anlässe wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
